Um was geht es?
Quelle: bayme – Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro e. V.
Produktbezogene Emissionsdaten zunehmend relevant auch für kleinere Unternehmen
Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU-CSR-Richtlinie) verpflichtet eine wachsende Zahl von Unternehmen, klimabezogene Kennzahlen zu berichten. Hierzu zählen beispielsweise die Emissionen, die mit den eingekauften Waren und Dienstleistungen sowie den erworbenen Kapitalgütern verbunden sind.
Indirekte Betroffenheit kleinerer Unternehmen
Die CSR-Richtlinie gilt seit 2024 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse, ab 2025 für alle großen Unternehmen, ab 2026 für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen und ab 2028 für nicht-europäische Unternehmen.
Um ihre Berichtspflichten erfüllen zu können, werden Unternehmen auf ihre Zulieferer zugehen und von diesen Informationen zu den Emissionen der Produkte oder Dienstleistungen abfragen.
Bei den Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette der berichtspflichtigen Unternehmen handelt es sich oftmals um kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die CSR-Richtlinie verpflichtet somit durch den Trickle-Down-Effekt indirekt auch KMU, ihre produktbezogenen Emissionen zu messen.
Produktbezogene Emissionsdaten in Zukunft Teil der Liefervereinbarung
Künftig werden sich Unternehmen, die unter die CSR-Richtlinie fallen, bereits bei Abschluss einer neuen Liefervereinbarung die Weitergabe bestimmter Emissionswerte zusichern lassen. Somit wird die Bilanzierung des produktbezogenen CO2-Fußabdrucks auch für kleine Unternehmen langfristig ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen, die mit der Bilanzierung der produktbezogenen Emissionen einhergehen, möchten wir Sie auf unsere Workshopsreihe „Product Carbon Footprint erfassen“ ab dem 04. Dezember 2024 aufmerksam machen.
Viel Betriebe in unserer Branche müssen sich mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) befassen und tun sich schwer, die benötigte Datenbasis aufzubauen.
Es gibt viele Beratungsfirmen, die beim Einstieg in den „Pflichtteil“ des Reporting im Ganzen helfen können; das Problem ist aber meist das Fehlen von Zählern und Digitalisierung, um diese Aufgabe automatisiert und ohne den üblich hohen personellen Aufwand und externe Beraterkosten zu lösen.
Wir haben mit unserem Digitalisierungskonzept einen Mehrwert geschaffen, in dem wir die „großen“ Erfassungsdaten der Energie- und Materialströme auf Werkebene bis zum einzelnen Produkt zur Bestimmung des Product Carbon Footprint (PCF) herunterbrechen.
Vorgehensweise:
- Erstellung eines Erfassungskonzeptes auf Basis eines Energie- Produkt Fließschemas
- Energie-, Prozess- und Materialflussschema erstellen
- Wo muss was wie erfasst werden?
- Beschreibung der benötigten Zähleinrichtungen (Generell: Alle Zähleinrichtungen sind kommunikationsfähig)
- Beschaffung und Installation der Messeinrichtungen
Ausrüstung der Produktionsmaschinen mit Schnittstellen und Eingabeinterfaces für Kontextinformationen, wie beispielsweise genutztes Werkzeug, Materialtype, Ausschusseingaben etc.
- Aufbau Netzwerk (Ethernet): Installation zentraler Server (entweder virtuell beim Kunden oder in der Cloud), Verbindung zum ERP System, Installation Erfassungsdatenbanken, Programmierung Erfassung, Aggregierung der Daten, Erstellung von Verbrauchsalgorithmen der Produktionsmaschinen, Visualisierung und anschließendes Reporting
Auf diese Weise kann man nicht nur den gesetzlichen Vorgaben Genüge tun, sondern erhält auch einen großen Mehrwert in Form einer detaillierten Datenbasis für die Performance des Betriebes bis herunter zur direkten Kostenüberwachung der einzelnen Produkte.
Auf diese Weise können Normalitäten bestimmt und Abweichungen frühzeitig erkannt werden; das bezieht sich nicht nur auf die energetische Seite, sondern auch auf QS und OEE Performance der Anlagen.
Sprechen Sie uns gerne an, um einen Online-Termin zu vereinbaren. Wir zeigen Ihnen konkrete Beispiele und schauen uns Ihre Situation an.
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